Fonds sind immer Sondervermögen
Ein deutscher juristischer Fachausdruck für Investmentfonds ist Sondervermögen. Das Sondervermögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das – wie der Name sagt – vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Dadurch ist jedes Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der anderen Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) […]