Arbeitsmittel im Betrieb richtig prüfen lassen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Verordnung, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen regelt. Sie dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Was legt diese Verordnung für den Betrieb fest?

Die Betriebssicherheitsverordnung legt Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, um Gefahren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zu den zentralen Inhalten gehören:

  1. Verantwortlichkeiten: Die Verordnung legt die Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel ordnungsgemäß genutzt, gewartet und geprüft werden.
  2. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um potenzielle Risiken für die Mitarbeiter und die Umwelt zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  3. Technische Regeln: Die Betriebssicherheitsverordnung verweist auf technische Regeln und Normen, die weitere spezifische Anforderungen und Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel und Anlagen enthalten.
  4. Prüfungen: Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sind vorgeschrieben, um ihre Betriebssicherheit sicherzustellen.
  5. Unterweisung und Schulung: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln informieren und sie entsprechend schulen.

Die Betriebssicherheitsverordnung betrifft eine Vielzahl von Arbeitsmitteln, von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Maschinen, sowie bestimmte Anlagen wie Aufzüge, Regal, Hochregale, Leitern, Gerüste, Druckbehälter oder explosionsgefährdete Anlagen.

Wer kann notwendige Prüfungen von Arbeitsmitteln entsprechend der Betriebssicherheit prüfen?

Zum Beispiel kann eine Regalinspektion, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben ist, kann von einer qualifizierten und befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person sollte über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um die Sicherheit und Stabilität der Regale zu bewerten.

In der Regel sind dies spezialisierte Fachkräfte, die über eine entsprechende Ausbildung und Sachkunde im Bereich der Regalprüfung verfügen. Mögliche Personen, die eine Regalinspektion durchführen könnten, sind:

  1. Interne Mitarbeiter: In größeren Unternehmen können eigene Mitarbeiter geschult und zertifiziert werden, um regelmäßige Regalinspektionen durchzuführen. Diese Mitarbeiter sollten über technisches Verständnis und spezifische Kenntnisse der Regalarten verfügen.
  2. Externe Fachkräfte: Oftmals ziehen Unternehmen externe Spezialisten oder Dienstleister für die Regalinspektion hinzu. Diese Fachleute sind auf Regalprüfungen spezialisiert und haben umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich.
  3. Sachverständige und Ingenieure: Bei komplexen Regalsystemen oder speziellen Anforderungen können auch Sachverständige oder Ingenieure hinzugezogen werden, die über das nötige Wissen verfügen, um die Sicherheit und Stabilität der Regale zu bewerten.

Wichtig ist, dass die beauftragte Person oder das Unternehmen nachweislich über die erforderliche Kompetenz und Qualifikation für die Durchführung der Regalinspektion verfügt. Die Ergebnisse der Inspektion sollten dokumentiert und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Behebung von Mängeln festgehalten werden.

Es ist ratsam, sich vor der Beauftragung einer Person oder eines Unternehmens für die Regalinspektion über deren Erfahrung und Zertifizierungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Inspektion ordnungsgemäß und nach den geltenden Vorschriften durchgeführt wird.