Der Unterschied zwischen Werterhaltung und Wertsteigerung bei Immobilien

Werterhaltung oder Wertsteigerung?

Jeder Hausbesitzer hat sich schonmal gefragt, was passieren würde, wenn er die Böden renovieren würde. Hätte mit dieser Renovation das Haus mehr Wert? Dieser Frage und auch anderen gehen wir in diesem kurzen Text zu Werterhaltung und Wertsteigerung bei Immobilien nach.

Wenn ein Umbau oder ein Anbau den Wert der Immobilie vermehrt, kann man diese zu einem teureren Preis verkaufen. Bei werterhaltenden Änderungen, bleibt der Verkaufspreis derselbe. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Veränderung an einer Immobilie deren Wert erhöht, egal, wieviel dafür investiert wird.

Beispiel, Sie bauen eine neue sündhaft teure Küche ein und verlegen auch gleich noch den Küchenboden neu. Dies trägt weder zur Werterhaltung, noch zur Wertsteigerung bei. Denn ein eventueller Käufer oder Mieter, möchte vielleicht die Küche nicht, oder hat ganz andere Vorstellung, welchen Fußboden er in der Küche haben möchte. Sind jedoch die Wasserrohre im ganzen Haus marode, so trägt deren Sanierung zur Werterhaltung bei. Jedoch ist hier ebenfalls zu prüfen, wie alt die Gesamtimmobilie ist, und ob diese eventuell gar nicht mehr gerettet werden kann.

Überlegen Sie jeweils, hat die jeweilige Investition einen Einfluss auf die Mieteinnahmen. So kann man bei werterhaltenden Renovationen und gleichbleibenden Immobilienpreisen durchgehend den gleichen Mietzins verlangen. Hingegen bei Wertsteigernden Umbauten an der Immmobilie darf man sogar mehr Mietzins verlangen.
Jetzt kommen wir zu der Frage, welche wir in der Einleitung angesprochen haben.

Was gilt als werterhaltend und was als wertsteigernd? Eine Renovation aufgrund des Alters der Immobilie, so zum Beispiel die erwähnte Renovation der Böden gelten als werterhaltend. Weiter muss man im Laufe der Zeit die Fassaden, die Heizung und vieles mehr in seinem Wert erhalten. Bei solchen Renovationen wird die Immobilie nicht im Wert steigen, sondern dies dient lediglich zur Erhaltung des Werts. Bei wertvermehrenden Anbauten oder Renovationen handelt es sich zum Beispiel um einen neuen Pool, eine neu eingebaute Sauna oder eine komplette Renovation der Immobilie, welche danach moderner und schöner aussehen lässt. Nach einer wervermehrenden Arbeit wird die Liegenschaft vorzugsweise von einem Schätzer eingeschätzt. Dieser definiert den neuen, effektiven Wert der Immobilie. Somit kann man sie dann auch berechtigterweise teurer vermieten. Manchmal reichen, wenn man neu vermietet werden soll schon eine gute Aufbereitung der Böden durch spezialisierte Dienstleister, wie etwa die www.surau-gmbh.de oder ein sogenanntes Homestaging in der Vermietungs oder Verkaufsphase.

Zusammenfassend bleibt zu Sagen, dass es sich auszahlt die Liegenschaft werterhaltend zu renovieren. So kann man bei steigenden Immobilienpreisen auch von einer Wertsteigerung profitieren und das Gebäude bleibt zeitgemäßer. Wertsteigernde Umbauten sind nicht extrem wichtig. Allerdings kann man damit mehr Mietzins einfordern und der Mieter profitiert von höherem Komfort.
Für die genauen Berechnungen der Wertsteigerung beziehungsweise der Werterhaltung stehen viele Fachleute jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei diesen wichtigen Entscheidungen rund um Ihre Immobilie.