Ein deutscher juristischer Fachausdruck für Investmentfonds ist Sondervermögen. Das Sondervermögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das – wie der Name sagt – vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Dadurch ist jedes Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der anderen Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.
Das Investmentgesetz (InvG) unterscheidet zwischen Spezial-Sondervermögen und Publikums-Sondervermögen. Spezial-Sondervermögen sind Sondervermögen, deren Anteile aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zwischen institutionellen Anlegern mit der Kapitalanlagegesellschaft gehalten werden. Alle übrigen Sondervermögen sind Publikums-Sondervermögen.
Das Sondervermögen besteht je nach Einzelfall aus Barbeständen, Aktien, Bezugsrechten, Renten, Ansprüchen aus Dividendenzahlungen, Immobilien, Edelmetallen usw. Es wird regelmäßig marktgerecht bewertet.
Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Anteilscheine.
Ein Sonderfall besteht, wenn der Fonds selbst Eigentümer der Kapitalanlagegesellschaft ist, die ihn wiederum verwaltet. Dann haftet der Fonds bei einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft mit dem in sie investierten Kapital. Trotz dieses auf den ersten Blick nachteiligen Sachverhalts hat sich in der Praxis gezeigt, dass diese Konstruktion auch erhebliche Vorteile hat: Die Anlagegesellschaft hat keinen Anreiz, die Gebühren zur Erzielung von Gewinnen zu erhöhen, da diese gleich zurück zum Eigentümer fließen würden, also zurück zum Fonds selbst und somit die höheren Gebühren wieder ausgleichen würden.
Die Trennung des Sondervermögens vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft, wird unter anderem dadurch sichergestellt, dass die Verwahrung durch eine Depotbank vorgenommen werden muss.
Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) steuert die Anlagepolitik des Sondervermögens, indem sie Käufe und Verkäufe initiiert. Sie hat jedoch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensgegenstände. Ihre Absichten (Kauf- und Verkaufsaufträge) teilt sie der Depotbank des Sondervermögens mit, die dann beispielsweise Guthaben oder Wertpapiere aus dem Sondervermögen herausgibt. Auch die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wird von der Depotbank durchgeführt. Die Depotbank hingegen hat keinen Einfluss auf die Investmententscheidung.
Ein spezieller Fall ist das Altersvorsorge-Sondervermögen („AS-Fonds“).
Investmentfonds sind immer Portfolios aus verschiedenen Vermögensgegenständen (Aktien, Immobilien usw.). (Finanz-)Portfolios müssen aber nicht immer Fonds sein.