Fahrzeugkredit

Widerrufsjoker bei Autokrediten, so wird man das eigene Auto wieder los

Autokredite bei Deutschen Banken galten lange als wasserfest. Bis bekannt wurde, dass viele Banken Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informierten. Das gilt speziell für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Diese können seit dem zu überaus lukrativen Bedingungen und zeitlich unbeschränkt rückabgewickelt werden. Es gab zu dieser Zeit ein riesiges Medienecho, was die Verhandlung eines Prozesses vor dem Landgericht Berlin verfolgte.

Während viele Autobesitzer mit den Verträgen ihrer Bank mehr oder weniger zufrieden sind, entstand mit dem „Dieselskandal“ der Volkswagen AG und den von der Bundesregierung verhängten Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bei Fahrern von Dieselfahrzeugen der Wunsch, diese loszuwerden, um nicht von massiven Wertverlusten beim Wiederverkauf betroffen zu sein. Das gilt nicht nur für die betrogenen Käufer der Volkswagen AG, sondern für Besitzer von Dieselfahrzeugen aller Marken. Sie sind wegen verhängter Fahrverbote besonders daran interessiert, ihr Dieselfahrzeug abzustoßen, und stattdessen einen Benziner oder ein Elektro-Fahrzeug zu erwerben.

Wenn Banken Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern abschließen, sind sie verpflichtet, ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren, welches gesetzlich festgeschrieben ist. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht belehrt, erhält er ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht, dass er jederzeit ausüben kann. Die Presse tituliert diese besonders verbraucherfreundliche Regelung gerne als „Widerrufsjoker“.

Autokredite und Leasingverträge

Dieser „Widerrufsjoker“ wurde in der medialen Berichterstattung zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Umschuldungen von Immobiliendarlehen erwähnt. Das änderte sich schlagartig mit dem Prozess vor dem Landgericht Berlin über die Autokredite und Leasingverträgen in Bezug auf Dieselfahrzeuge. So gilt, dass wenn eine Bank ihre Kunden falsch belehrt hat, sie ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht in Anspruch nehmen können. Alle Verträge, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, sind betroffen. Besonders interessant aus wirtschaftlicher Sicht sind Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.

In einer Berichterstattung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2017 wird die Möglichkeit eines Autokreditwiderrufs erstmals ausführlich erläutert. Sie erklärt, dass kein Anspruch auf Nutzungswertersatz besteht, wenn der Kunde mit einem Vertrag der Bank nicht korrekt belehrt wurde. Im Widerrufsfall erhalten die Kunden eine hohe Rückzahlung der Bank, indem sie das Fahrzeug ohne besondere Bedingungen zurückgeben.

Besonders interessant ist das Widerrufsrecht natürlich für Fahrer von Fahrzeugen der Volkswagen AG, die vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffen sind. Unabhängig davon besteht das Widerrufsrecht, ob es ein „Schummeldiesel“ der Volkswagen AG oder überhaupt ein Dieselfahrzeug ist. Da Dieselfahrer in Großstädten zukünftig mit einem Fahrverbot rechnen müssen, ist die Möglichkeit, von einem Bankvertrag aufgrund des „Widerrufsjoker“ zurücktreten zu können, besonders interessant. Auch bei über Bankverträge finanzierten Benzinern machen diese besonders lukrativen Rückabwicklungskonditionen Sinn, wenn der Kunde nicht ausreichend über die Bedingungen belehrt wurde.