Schiffsfonds

Ein Schiffsfonds (auch Schiffsbeteiligung) ist ein geschlossener Fonds, der das eingesammelte Kapital in den Bau und/oder den Erwerb von Seeschiffen investiert. Schiffsfonds gehören zum grauen Kapitalmarkt.

Wie bei geschlossenen Fonds generell können Investoren/Anleger dem Fonds nur während des Platzierungszeitraumes beitreten. Nachdem das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen.

Merkmale eines Schiffsfonds

  • Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft (er erwirbt einen Anteil am Gesellschaftskapital)
  • Es ist eine langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit.
  • Das konkrete Investitionsobjekt steht fest; in der Regel ist es kein „Blind Pool“.
  • Unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken
  • Da die Anleger Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.
  • Die Risiken können zu einem Totalverlust der Beteiligung führen.
  • Es existiert ein vorformuliertes Vertragswerk, mindestens ein Gesellschafts- und Treuhandvertrag, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat.
  • Es existiert ein Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Investment und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beschrieben sind.
  • Für die Chance eines Verkaufs der Beteiligung besteht keine Gewähr; Zweitmärkte sind derzeit noch im Aufbau.

Rechtliche Grundlagen

Schiffsfonds werden i. d. R. in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgelegt. Der Anbieter, auch Initiator oder Emissionshaus genannt, bietet über Banken oder über freie Vermittler interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Die Geschäftsführung obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, in der Regel einer Komplementär-GmbH, die zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt ist. Die Anleger haben als Kommanditisten grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Den Anlegern als begrenzt haftende Mitunternehmer stehen Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie eine Ergebnisbeteiligung und ein Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu. Anleger haben zumeist die Wahl, entweder als direkte Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen zu werden, oder sich über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft zu beteiligen. Der Treuhänder verwaltet den Anteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Der Name des Anlegers taucht bei einer treuhänderischen Beteiligung aber nicht im Handelsregister auf.

Grundlage der Beteiligung ist ein vom Anbieter vorgegebenes Vertragswerk (insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie der Emissionsprospekt, der vor Verkaufsbeginn seit dem 1. Juli 2005 einer Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), unterliegt. Die Genehmigung durch die BaFin stellt dabei nur eine rein formale Prüfung hinsichtlich erforderlicher Angaben im Prospekt dar (Grundlage ist die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung). Die BaFin überprüft nicht, ob die Angaben im Prospekt richtig sind oder ob die Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Angaben im Prospekt unterliegen einer Prospekthaftung. Gemäß § 8g VerkProsG muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlagen zu ermöglichen (Generalnorm). Ein vom Anbieter beauftragter Wirtschaftsprüfer prüft auf Basis des IdW S4 Standards die rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben im Prospekt auf Basis der geschlossenen Verträge. Ergebnis dieser Prüfung ist ein schriftliches Prospektprüfungsgutachten.

Da es keine staatlichen Vorschriften für Anbieter von Schiffsfonds gibt, hat der Anbieter hohe Gestaltungsfreiheiten bei der Erstellung der maßgeblichen Verträge (Gesellschafts- und Treuhandvertrag). Demzufolge sind unterschiedliche Verträge am Markt anzutreffen. Die Bandbreite reicht dabei von ausgewogenen Verträgen mit fairer Berücksichtigung der Anlegerinteressen bis hin zu Verträgen, die die Kontroll-, Eingriffs-, Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, soweit gesetzlich abdingbar, ausschließen.

Haftung des Anlegers/Zeichners:

a) gesetzliche Haftung aus § 172 Abs. 4 HGB

Auszahlungen setzen sich aus realisierten Gewinnen und/oder aus Rückzahlungen des Gesellschaftskapitals zusammen. In dem Umfang, in dem durch Rückzahlungen die gezeichnete Pflichteinlage unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (auch Hafteinlage genannt) sinkt, entsteht eine unmittelbare Haftung des Anlegers Dritten gegenüber nach § 172 Abs. 4 HGB. Dies tritt regelmäßig bei Schiffsfonds in den ersten Jahren und in der Zeit von Liquiditätsengpässen ein. Im Insolvenzfall kann dann von Gläubigern die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangt werden, bis die eingetragene Haftsumme wieder erreicht wird. Details sind dem sogenannten Kapitalkonto des Anlegers zu entnehmen, in dem Ein- und Auszahlungen sowie die auf den Anleger entfallenden handelsrechtliche Gewinne und Verluste erfasst werden. Ist der Stand des Kapitalkontos geringer als die eingetragene Haftsumme, lebt die Haftung in Höhe des Differenzbetrages wieder auf, maximal jedoch in Höhe der erhaltenen Auszahlungen (Zahlung der Pflichteinlage vorausgesetzt). Die eingetragene Haftsumme kann deutlich geringer sein als die vereinbarte Pflichtinlage (Zeichnungssumme). Haftungsmäßig ist vorteilhaft, wenn nur ein kleiner Teil der Pflichteinlage als Haftsumme eingetragen wird. Die mögliche Außenhaftung kann das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung ändert an diesem Haftungsrisiko wirtschaftlich nichts, da regelmäßig im Treuhandvertrag vereinbart wird, dass der Treugeber (Anleger) den Treuhänder von auf die Beteiligung entfallende Haftungsrisiken freistellt.

b) bei Verkauf der Beteiligung

Der Veräußerer haftet im Außenverhältnis für bei Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten für die Dauer von 5 Jahren nach seinem Ausscheiden gemäß § 160 Abs. 1 HGB in Höhe der Haftsumme. Mit dem Käufer der Beteiligung können Vereinbarungen hierzu getroffen werden; diese Vereinbarungen wirken aber nur zwischen den Vertragsparteien und ändern die Haftung im Außenverhältnis, z. B. Gläubigern der Gesellschaft, nicht.

c) aus gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen

Der Gesellschaftsvertrag kann das Innenverhältnis weitgehend frei gestalten (dispositiv, § 161 Abs. 2, § 109 HGB). Gesellschaftsverträge können daher zusätzliche Haftungsregelungen für den Gesellschafter begründen. So kann vereinbart sein, dass Auszahlungen, denen keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen, als Darlehen an den Gesellschafter zu werten sind und diese von der Gesellschaft im Bedarfsfalle zurückgefordert werden können. Der Rückforderungsanspruch unterliegt einer 3-monatigen Kündigungsfrist nach § 488 Abs. 3 BGB. Auch für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligungen gilt über den Treuhandvertrag wirtschaftlich die gleiche Verpflichtung.

Steuerliche Grundlagen

Das steuerliche Ergebnis wird von der Gesellschaft ermittelt und rechnerisch auf die Anleger verteilt. Steuerpflichtig für Gewinneinkünfte sind die Gesellschafter im Rahmen ihrer Einkommensteuer, nicht das Unternehmen (steuerliche Transparenz der KG). Das steuerliche Ergebnis ist völlig unabhängig von der Ausschüttungshöhe.

Schiffsfondsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft nachhaltig und selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und das Kostenrisiko aus dem Schiffsbetrieb trägt. Die Gesellschaft kann den steuerlichen Gewinn pauschal nach der Nettoraumzahl des Schiffes ermitteln (pauschalierte Gewinnermittlung nach § 5a EStG, sogenannte Tonnagesteuer), vorausgesetzt, dass sie einen entsprechenden Antrag stellt, das Schiff im internationalen Verkehr betrieben wird, die Bereederung des Schiffes im Inland erfolgt, die Geschäftsleitung der Fondsgesellschaft ihren Sitz im Inland hat und das Schiff in einem deutschen Register eingetragen ist. An diesen Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre lang gebunden. Die Anwendung der Tonnagesteuer führt zu geringen, pauschal ermittelten Gewinnen der Gesellschaft unabhängig von der realen Gewinn- oder Verlustsituation. Für die Kommanditisten führt die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung in Höhe von etwa 0,1 % bis 0,4 % pro Jahr bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital (abhängig von der Nettoraumzahl des Schiffes und der Höhe des Gesellschaftskapitals). Auf diesen Gewinn ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Tonnagesteuer eventuell spätere Gewinne aus der Veräußerung des Schiffes bereits abgegolten sind.

Erbschafts- und schenkungssteuerlich sind Schiffsbeteiligungen sehr interessant. Sofern der Anleger in das Handelsregister eingetragen wurde (direkte Beteiligung), kommt er nach derzeitiger Rechtslage in den Genuss

  • der niedrigen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte: Bemessungsgrundlage ist der anteilige Steuerbilanzwert; häufig sind die Werte bedingt durch die degressive Afa und die mit den Auszahlungen bereits erfolgten Rückzahlungen von Teilen der Einlage negativ (bei Schenkungen können keine negativen Werte übertragen werden);
  • den Freibetrag von 225.000 €, der nur einmal alle 10 Jahre ausgenutzt werden kann;
  • den Bewertungsabschlag von 35 % gemäß § 13a ErbStG;
  • die Tarifbegrenzung gemäß § 19a ErbStG.

Die steuerlichen Vergünstigungen entfallen jedoch nachträglich, wenn die Beteiligung innerhalb von fünf Jahren verkauft wird, die Gesellschaft aufgegeben wird oder die vom Erben/Beschenkten innerhalb von 5 Jahren getätigten Entnahmen die Summe seiner Einlagen und der zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als 52.000 € übersteigen. Für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung gelten die genannten steuerlichen Vorteile allerdings nicht!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Ersten Senats vom 7. November 2006[1] die oben beschriebene Bevorzugung auch von Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen Vermögenswerten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundgesetzwidrig erklärt. Die jetzige Rechtslage bleibt bis zu einer Neuregelung weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 zu treffen. Wie die Neuregelung inhaltlich gestaltet wird ist offen.

Fondskonzeptionen / Fondsrechnungen

Nach der Einführung des § 15b EStG im Dezember 2005 wurde die Neukonzeption von Schiffsfonds mit Anfangsverlusten über 10 % des Kommanditkapitals (Steuerstundungsmodelle) unterbunden. Auch die in der Branche über viele Jahre beliebten sogenannten Kombi-Modelle (steuerliche Anfangsverluste in den ersten Jahren mit anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung) gehören damit der Vergangenheit an. Betroffen sind alle Schiffsfonds, für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde oder bei denen der Anleger nach dem 10. November 2005 beigetreten ist (Rückwirkung des Gesetzes).

Als Folge dieser gesetzlichen Änderung werden von den Anbietern derzeit renditeorientierte Fondsprodukte auf den Markt gebracht, die von der Tonnagebesteuerung profitieren. Die prognostizierten Renditen der Anbieter sind in den letzten Jahren rückläufig. Wurden 2002 durchschnittlich noch rund 9,5 % Nachsteuerrendite in Aussicht gestellt, reduzierte sich die Nachsteuerrendite kontinuierlich in den Jahren 2002 bis 2006. 2006 betrug die durchschnittlich erwartete Nachsteuerrendite rund 6,8 %. Die Weichkosten (im Wesentlichen Vertriebskosten und Gebühren der Anbieter) sind von 27,6 % des Eigenkapitals inklusive Agio im Jahre 2003 auf 23,3 % im Jahre 2007 zurückgegangen. Das durchschnittliche Fondsvolumen eines Schiffsfonds betrug 2007 rund 53,5 Mio. €.

Eine Analyse des Unternehmens TKL Fonds zum Ausschüttungs- und Tilgungsverhalten von 1.040 laufenden Schiffsfonds aller wesentlichen Emissionshäuser zum 31. Dezember 2005 hat folgende Resultate geliefert (Werte auf volle Prozente gerundet):

TilgungenAusschüttungen
über Plan61 %26 %
im Plan18 %28 %
unter Plan21 %46 %

Sondertilgungen gehören zum üblichen Verfahren von Emissionshäusern. Nahezu die Hälfte aller Schiffsfonds haben die Ausschüttungsprognosen nicht erfüllt.

Schiffsfonds werden fast ausschließlich als Euro- oder US-Dollar-Fonds aufgelegt. Gängige Fondskonzeptionen sind:

  • Einzelschiff mit mittel- oder langfristigem Chartervertrag
  • Einzelschiff, welches auf Reisebasis beschäftigt wird (Trampschifffahrt/Pool)
  • Flotte gleicher Schiffe
  • Flotte verschiedenartiger Schiffe
  • Dachfonds

Bei dem Anlageobjekt kann es sich um ein gebrauchtes Schiff handeln oder um einen Neubau. Die gängigen Schiffsarten sind Containerschiffe, Tanker und Massengutfrachter (Bulker) aller Größenklassen. Aber auch Spezialschiffe werden im Markt angeboten. Die Fondsgesellschaft überlässt das bemannte und betriebsbereite Schiff einem Unternehmen und erhält hierfür die vereinbarten Chartereinnahmen (üblich in US-Dollar). Aus diesen Einnahmen werden nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten, Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten die Auszahlungen für die Kommanditisten bestritten. Über- oder Unterdeckungen hieraus verändern die vorhandenen Liquiditätsreserven. Die langfristige Prognoserechnung im Prospekt zeigt die kalkulierten Ein- und Ausgaben sowie die geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten. Wie viel das Schiff gekostet hat und welche Kosten für die Vermittlung des Eigenkapitals und die Gebühren des Anbieters anfallen, ist der Mittelverwendungsrechnung zu entnehmen. Die Mittelherkunftstabelle gibt Aufschluss über die Finanzierung der Gesamtkosten und das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt die vom Anbieter prognostizierten Auszahlungen, die Steuerbelastung und die Nettorückflüsse an die Anleger. Zu beachten ist, dass die Auszahlungen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft darstellen.

Im Rahmen der langfristigen Prognoserechnungen werden von den Anbietern Annahmen zu diversen Faktoren der Prognoserechnung getroffen (Wechselkurse, Zinssätze, Schiffsbetriebskosten, Anschlusscharterraten, off-hire Tage, Verkaufserlös des Schiffes, etc.). Je nach konservativer oder progressiver Wahl der diversen Parameter lassen sich beliebige Ausschüttungen und Renditen darstellen. Bei den prognostizierten Ausschüttungen und Renditen müssen also stets die Annahmen der Fondsrechnung hinterfragt werden, ob diese nachhaltig erzielbar sind!

Will man beurteilen, ob ein Schiffsinvestment auf solider Grundlage steht, sind folgende Punkte ausschlaggebend:

  • ein guter Einstandspreis des Schiffes,
  • ein marktgerechtes, qualitativ ordentliches Schiff,
  • eine Erstcharter mit einem belastbaren Charterer, die in einem guten Verhältnis zum Kaufpreis steht,
  • eine kalkulierte Anschlusscharterrate, die nachhaltig erzielbar erscheint,
  • realistische Schiffsbetriebskosten und off-hire Zeiten,
  • nicht überzogene Weichkosten oder Gewinnbeteiligungen des Anbieters.

Die zukünftig erzielten Rückflüsse des Anlegers aus dem Schifffonds hängen dann in erster Linie von den zukünftigen Entwicklungen des Chartermarktes, der Betriebskosten, der Zinsen und der Wechselkurse ab. Die Betriebskosten werden stark vom Preis für Schweröl determiniert; Schiffe können durch gewolltes Langsamfahren („Slow steaming“) Kraftstoff sparen.

Einbruch der Charterraten

In den wesentlichen Schifffahrtsmärkten (Containerschifffahrt, Massengutfrachter und Tanker) hat sich die Marktlage im Zuge der weltweiten Rezession 2008 – 2009 stark eingetrübt. Die erzielbaren Chartererträge haben sich reduziert und sind in vielen Bereichen massiv eingebrochen.

Zudem waren Teile der weltweiten Flotte nicht ausgelastet und lagen ohne Beschäftigung vor Anker. Aufliegende Schiffe verursachen weiter Kosten (Fixkosten), haben jedoch keine Einnahmen; vorhandene Liquiditätsreserven werden aufgezehrt.

Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers waren die Finanzierungsmärkte teilweise stark verunsichert; ehemals führende Schiffsfinanzierer reduzierten ihr Neugeschäft massiv oder stellten es ganz ein. Die Zahl der Verkaufstransaktionen brach ein (auch deshalb, weil auch solvente Kaufinteressenten Kredite nicht oder nur zu abnormen Finanzierungskonditionen erhielten). Die Schiffspreise reagierten auf diese Entwicklungen.

Rückläufige Chartereinnahmen und sinkende Schiffswerte können dazu führen, dass die in vielen Finanzierungsverträgen enthaltenen Bedingungen und Zusicherungen verletzt werden und laufende Kredite von den Banken fällig gestellt werden könnten oder den Fonds deutlich höhere Kreditkosten berechnet werden, die die schwache Ertragslage noch weiter belasten. Insbesondere bei Fonds, die über hohes Fremdkapital verfügen muss damit gerechnet werden, dass die stark rückläufigen Einnahmen nicht ausreichen werden, Zinsen und Tilgung zu erbringen und die Fonds notleidend werden können.

Im Zuge der guten Marktlage und der hohen Einnahmenerwartungen der Jahre 2005 bis 2008 wurde eine hohe Zahl von Neubauten in allen Schiffssegmenten bestellt. Folge dieser Bestellflut war ein Anstieg der Schiffskapazität von bis zu 15 % pro Jahr von 2009 bis 2012. Diese Schiffe brachten weiter Druck auf die Frachtraten.

Eine ‚Nationale Maritime Konferenz‘ findet seit dem Jahr 2000 regelmäßig statt. Der Verband Deutscher Reeder beobachtet die Marktlage. Seit Mitte 2008 gibt es eine Schifffahrtskrise.

Andreas Dombret, Vorstandsmitglied der Bundesbank, sagte im März 2013, die Schifffahrtskrise stelle ein »beträchtliches« Risiko im Bankensektor dar. Banken hätten mehr als 100 Milliarden Euro an Krediten für Schiffskäufe bereitgestellt. Die Bankenaufsicht analysiere die betroffenen Institute deshalb »seit einiger Zeit besonders aufmerksam«.

Der Markt für Schiffsfonds

Mitte der 1990er Jahre wurden jährlich durchschnittlich rund 1,5 Mrd. € Eigenkapital pro Jahr platziert (= von Anlegern eingesammelt und investiert). In den Folgejahren ging das platzierte Eigenkapital bis auf 1,04 Mrd. € 1999 zurück (siehe Asienkrise); bis 2002 wieder erreichte es wieder ein Niveau von 1,3 Mrd. € pro Jahr. Je nach Quelle werden unterschiedliche Zahlen zum Gesamtmarkt für Schiffsfonds veröffentlicht (z. B. mit oder ohne Berücksichtigung von Private Placements oder mit und ohne Ausgabeaufschlag).

JahrEigenkapital nach FTD[5]Eigenkapital nach Scope[6]
20042,91 Mrd. €2,48 Mrd. €
20052,96 Mrd. €2,76 Mrd. €
20062,55 Mrd. €2,31 Mrd. €
20073,58 Mrd. €3,00 Mrd. €

Nach VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.:

JahrEigenkapital nach VGF
20082,48 Mrd. €

Analog mit den Eigenkapitalvolumina veränderten sich die jeweiligen Fondsvolumina. Wurden Mitte der 1990er Jahre durchschnittlich rund 3,5 Mrd. € Fondsvolumen jährlich realisiert, gingen die Werte bis 1999 auf lediglich 2,34 Mrd. € zurück, um in den Folgejahren stark anzusteigen:

JahrFondsvolumen nach Scope[7]
20003,11 Mrd. €
20013,37 Mrd. €
20023,81 Mrd. €
20035,83 Mrd. €
20045,98 Mrd. €
20056,75 Mrd. €
20065,60 Mrd. €
20077,05 Mrd. €

Quelle VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. :

JahrFondsvolumen nach VGF
20085,7 Mrd. €

Schiffsfonds waren 2008 nach den Immobilienfonds mit rund 30 % des platzierten Eigenkapitals das zweitstärkste Segment im Bereich Geschlossener Fonds. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 672 Verkaufsprospekte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zur Genehmigung eingereicht. Schiffsfonds waren mit 192 eingereichten Verkaufsprospekten das mit Abstand stärkste Segment. Containerschiffsfonds stellen traditionell das stärkste Segment, gefolgt von Tankerfonds (in etwa gleich stark Rohöltanker und Produkte- und Chemikalientanker). Massengutfrachter (Bulker) hatten in der Vergangenheit nur kleinere Marktanteile und wurden 2008 durch den Boom in diesem Segment verstärkt angeboten. Nach Angaben des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. wurden 2008 rund 38 % des Eigenkapitalvolumens über Banken vertrieben, 43 % von freien Anlageberatern und Maklerpools, 5 % über den Direktvertrieb der Anbieter und 15 % über sonstige Wege. Der VGF schlüsselte auch die Struktur der Zeichner des Jahres 2008 wie folgt auf: 62 % der Zeichner sind männlich, 36 % weiblich und 2 % juristische Personen. Die Altersstruktur beträgt 0,04 % bis 18 Jahre, 3,31 % 19–30 Jahre, 9,13 % 31–40 Jahre, 21,97 % 41–50 Jahre, 24,75 % 51–60 Jahre, 27,09 % 61–70 Jahre und 12,66 % über 70 Jahre. Als Umsatz 2008 im Zweitmarkt wurden für Schiffsbeteiligungen 169 Mio. € angegeben.

Mehr als 180 Fondsschiffe, die mit über 3,9 Milliarden Euro aus Anlegergeld und Bankkrediten finanziert wurden, sind seit 2008 pleitegegangen.[8]

Schiffsfonds Anbieter

Auf die fünf größten Emissionshäuser im Bereich Schiffsfonds des Jahres 2000

  • MPC Capital,
  • HCI Capital,
  • Dr. Peters,
  • Lloyd Fonds,
  • König & Cie.

entfiel ein Marktanteil von rund 56 % des insgesamt platzierten Eigenkapitals von 2,3 Mrd. €. Die Top 20 Anbieter haben einen Marktanteil von rund 91 %. 2006 waren insgesamt 53 Anbieter aktiv, davon 15 Newcomer. Die Anbieterstruktur ist mittelständisch geprägt. Während kleinere Emissionshäuser häufig nur aus bis zu 10 Personen bestehen, erreichen führende Anbieter im Schiffsbereich eine Gesamtstärke von 100 bis etwa 300 Mitarbeitern.

Die zehn größten Anbieter von geschlossenen Schiffsfonds in Deutschland nach platziertem Eigenkapital im Jahr 2011 waren

  • Nordcapital,
  • Conti Reederei,
  • MCE,
  • HCI Capital,
  • MPC Capital,
  • Oltmann Gruppe,
  • GEBAB, Vega Reederei,
  • Hanse Capital
  • und Lloyd Fonds.

Anlegerschutz bei Schiffsfonds

Am 16. Mai 2013 wurde vom Bundestag das Kapitalanlagegesetzbuch verabschiedet. Mit ihm wurde die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) umgesetzt. Zu diesen Fonds zählen unter anderem offene Immobilienfonds, Hedgefonds sowie geschlossene Fonds.

Wer einen solchen Fonds auf den Markt bringen will, braucht künftig eine Genehmigung der Bafin (vorausgesetzt er verwaltet mehr als 100 Millionen Euro; Fonds, die weniger verwalten, benötigen lediglich eine Registrierung). Um eine solche Genehmigung zu bekommen, müssen die Fondsanbieter einige neue Anforderungen erfüllen. Geschlossene Fonds müssen zur Risikostreuung künftig obligatorisch in mindestens drei Objekte investieren. Fonds, die diese Regel nicht erfüllen, müssen eine Mindestanlagesumme von 20.000 Euro haben als Hürde für unerfahrene Anleger.

Informationsquellen im Umfeld der Schiffsfonds

  • Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt mit Zeichnungsschein: Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt unterliegt der Prospekthaftung und wird von Wirtschaftsprüfern unter Erstellung eines Prospektprüfungsgutachtens geprüft. Hier werden das Investitionsobjekt, die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken genau geschildert. Sonstige Vertriebsunterlagen hingegen unterliegen keiner Prüfung.
  • Im Gesellschaftsvertrag sind alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Er ist die vertragliche Grundlage des Beitritts. Ihn und den Treuhandvertrag sollte man immer detailliert lesen.
  • Das Prospektprüfungsgutachten des beauftragten Wirtschaftsprüfers wird interessierten Anlegern auf Wunsch in der Regel kostenlos zugeschickt. Hierin ist nachzulesen, ob der Verkaufsprospekt den IDW S4 Anforderungen genügt, oder ob es materielle Beanstandungen gibt. Ein beanstandungsfreies Gutachten heißt, dass der Prospekt richtig, vollständig und klar ist. Eine Bewertung des Angebotes ist damit nicht verbunden.
  • Die testierte Leistungsbilanz gibt Aufschluss über die Erfahrung des Anbieters und die Ergebnisse von früheren Fonds und kann im Regelfall auf der Homepage des Anbieters abgerufen werden.
  • Es gibt Fondsanalysen unterschiedlicher Qualität von verschiedenen Anbietern (z. B. Scope, TKL Fonds, GUB, kapital-markt intern, Loipfinger, Nerb, etc.)
  • Es gibt Fachliteratur zu Geschlossenen Fonds, die auch Schiffsfonds und deren Spezifika beschreiben
  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt auf ihrer Homepage www.bafin.de unter „Hinterlegte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte“ eine Übersicht der seit dem 1. Juli 2005 gestatteten Verkaufsprospekte zur Verfügung.
  • Stiftung Warentest: Schiffsbeteiligungen – Schiffsanleger gehen baden, in: Finanztest Mai 2013, Seite 42 ff.